Notarielle Urkunden sicher verwahrt
Das Urkundenarchiv Siegen GbR verwahrt als Dienstleister von elf deutschen Notarkammern die Akten und Urkunden ausgeschiedener Notare und stellt deren langfristige Verfügbarkeit sicher. Wir ermöglichen Ihnen die digitale Beantragung von Abschriften, Beglaubigungen und Ausfertigungen verwahrter Urkunden – einfach, sicher und rechtssicher.
Über uns
Das Urkundenarchiv Siegen GbR ist der zentrale Dienstleister für die professionelle Verwahrung notarieller Urkunden und Akten ausgeschiedener Notare. Als Zusammenschluss von elf deutschen Notarkammern garantieren wir die langfristige Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit wichtiger Rechtsdokumente.
Sicherheit und Sorgfalt
Gemäß § 51 Abs. 1 BNotO verwahren wir die Akten und Verzeichnisse ausgeschiedener Notare mit höchster Sorgfalt. Unser physischer Standort in Siegen bietet optimale Bedingungen für die sichere Archivierung, während der Verwaltungssitz bei der Westfälischen Notarkammer in Hamm die professionelle Organisation sicherstellt.
Zuverlässigkeit
Wir erteilen Ausfertigungen, beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften sowie vollstreckbare Ausfertigungen verwahrter Urkunden. Mit unserem digitalen Antragsportal bieten wir Ihnen einen modernen, sicheren und komfortablen Service – rund um die Uhr verfügbar.
Urkunde anfordern
Fordern Sie Abschriften, Beglaubigungen oder Ausfertigungen von verwahrten Urkunden digital an.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Urkundenanforderung
Benötige ich immer eine Vollmacht?
Vollmacht ist erforderlich, wenn:
- Sie NICHT Urkundenbeteiligter sind
- Sie nicht als Erbe legitimiert sind
- Sie im Auftrag einer anderen Person handeln
KEINE Vollmacht erforderlich, wenn:
- Sie selbst Urkundenbeteiligter sind
- Sie Erbe mit Erbschein sind
- Sie gesetzlicher Vertreter sind (z.B. Eltern für minderjährige Kinder)
Anforderungen an die Vollmacht:
- Eindeutige Bevollmächtigung zur Urkundenanforderung
- Die Vollmacht muss handschriftlich unterschrieben sein
Wer darf eine Urkunde anfordern?
Berechtigt zur Urkundenanforderung sind:
- Urkundenbeteiligte (Personen, die in der Urkunde genannt sind)
- Rechtsnachfolger (z.B. Erben mit Erbnachweis)
- Bevollmächtigte mit notariell beglaubigter Vollmacht
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Befugnisse
Wichtig: Aufgrund der notariellen Verschwiegenheitspflicht (§ 69a BNotO) müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen.