Notarielle Urkunden sicher verwahrt

Das Urkundenarchiv Siegen GbR verwahrt als Dienstleister von elf deutschen Notarkammern die Akten und Urkunden ausgeschiedener Notare und stellt deren langfristige Verfügbarkeit sicher. Wir ermöglichen Ihnen die digitale Beantragung von Abschriften, Beglaubigungen und Ausfertigungen verwahrter Urkunden – einfach, sicher und rechtssicher.

1558
Notariate
128 Mio.
Akten
100 Jahre
Aufbewahrung
Urkundenarchiv Siegen
Das sind wir

Über uns

Das Urkundenarchiv Siegen GbR ist der zentrale Dienstleister für die professionelle Verwahrung notarieller Urkunden und Akten ausgeschiedener Notare. Als Zusammenschluss von elf deutschen Notarkammern garantieren wir die langfristige Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit wichtiger Rechtsdokumente.

Über uns

Sicherheit

Gemäß § 51 Abs. 1 BNotO verwahren wir die Akten und Verzeichnisse ausgeschiedener Notare mit höchster Sorgfalt. Unser physischer Standort in Siegen bietet optimale Bedingungen für die sichere Archivierung, während der Verwaltungssitz bei der Westfälischen Notarkammer in Hamm die professionelle Organisation sicherstellt.

Sorgfalt

Gemäß § 51 Abs. 1 BNotO verwahren wir die Akten und Verzeichnisse ausgeschiedener Notare mit höchster Sorgfalt. Unser physischer Standort in Siegen bietet optimale Bedingungen für die sichere Archivierung, während der Verwaltungssitz bei der Westfälischen Notarkammer in Hamm die professionelle Organisation sicherstellt.

Zuverlässigkeit

Wir erteilen Ausfertigungen, beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften sowie vollstreckbare Ausfertigungen verwahrter Urkunden. Mit unserem digitalen Antragsportal bieten wir Ihnen einen modernen, sicheren und komfortablen Service – rund um die Uhr verfügbar.

Anfrage

Urkunde anfordern

Fordern Sie Abschriften, Beglaubigungen oder Ausfertigungen von verwahrten Urkunden digital an.

Jetzt Anfrage starten

Jetzt Anfrage starten

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Urkundenanforderung

Benötige ich immer eine Vollmacht?

Vollmacht ist erforderlich, wenn:

  • Sie NICHT Urkundenbeteiligter sind
  • Sie nicht als Erbe legitimiert sind
  • Sie im Auftrag einer anderen Person handeln

KEINE Vollmacht erforderlich, wenn:

  • Sie selbst Urkundenbeteiligter sind
  • Sie Erbe mit Erbschein sind
  • Sie gesetzlicher Vertreter sind (z.B. Eltern für minderjährige Kinder)

Anforderungen an die Vollmacht:

  • Notariell beurkundet ODER
  • Mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung
  • Eindeutige Bevollmächtigung zur Urkundenanforderung

Kosten: Eine notarielle Vollmacht kostet ca. 20-60 EUR (abhängig vom Geschäftswert).

Welche Unterlagen muss ich hochladen?

Die erforderlichen Unterlagen hängen von Ihrer Situation ab:

Für Urkundenbeteiligte:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)

Für Bevollmächtigte:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Original-Vollmacht (notariell beurkundet ODER mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung)

Für Erben:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis
  • Bei Testamentsvollstrecker: Testamentsvollstreckerzeugnis

Für juristische Personen (Unternehmen):

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie Personalausweis des Vertretungsberechtigten
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung

Datenschutz-Hinweis: Sie können nicht erforderliche Daten (z.B. Seriennummer, Lichtbild) in Ihrem Ausweisdokument schwärzen.